Regulierungs-Update · Teil 9 von 4 dieser Serie
Wöchentliche Erklärung neuer und geänderter Transport- und Logistikvorschriften in der EU, basierend auf unserem Dokumentenarchiv.
eFTI-Anhang-I-Änderung: Was die Delegierte Verordnung (EU) 2024/2025 wirklich ändert
26. August 2026 · EN · NL · DE · FR
Warum diese Aktualisierung von eFTI-Anhang I jetzt wichtig ist
Seit die eFTI-Verordnung (EU) 2020/1056 gilt, haben Transportunternehmen das Recht, regulatorische Frachtinformationen elektronisch statt auf Papier an Kontrollbehörden zu übermitteln. Wie weit dieses Recht in der Praxis reicht, hängt jedoch von einem technischen Dokument ab, über das selten gesprochen wird: Anhang I. Die Delegierte Verordnung (EU) 2024/2025 aktualisiert Teil B dieses Anhangs, und diese Änderung ist für den betrieblichen Alltag relevanter, als es der trockene Rechtstitel vermuten lässt.
Die Änderung: Anhang I Teil B und die Delegierte Verordnung (EU) 2024/2025
Anhang I der eFTI-Verordnung listet auf, welche "regulatorischen Informationsanforderungen" genau in den Anwendungsbereich des Rahmenwerks fallen. Teil A umfasst EU-Rechtsakte (etwa CMR-bezogene Vorschriften und Genehmigungsanforderungen), während Teil B die nationalen rechtlichen Anforderungen enthält, die einzelne Mitgliedstaaten der Europäischen Kommission gemäß Artikel 2 der Verordnung förmlich gemeldet haben. Nur Anforderungen, die auf dieser Liste stehen, können bei einer Kontrolle durch eine zuständige Behörde, ob am Straßenrand oder vor Ort, rechtsgültig über eine zertifizierte eFTI-Plattform erfüllt werden.
Da die Mitgliedstaaten ihre nationalen Dokumentationsregeln laufend ergänzen, ändern oder präzisieren, konsolidiert die Kommission diese Meldungen regelmäßig per Delegiertem Rechtsakt in Anhang I, anstatt ein vollständiges Gesetzgebungsverfahren zu durchlaufen. Die Delegierte Verordnung (EU) 2024/2025 ist eine solche Aktualisierung: Sie überarbeitet die Liste in Teil B, um die nationalen Anforderungen widerzuspiegeln, die Mitgliedstaaten seitdem gemeldet haben. Für Unternehmen entstehen dadurch keine neuen Pflichten; die Aktualisierung hält lediglich den offiziellen Geltungsbereich dessen, was als "eFTI-fähig" gilt, aktuell.
Das ist relevant, weil die eFTI-Verordnung seit dem 21. August 2024 vollständig gilt: Transportunternehmen haben seitdem das Recht, regulatorische Informationen elektronisch anzubieten, überall dort, wo eine gelistete Anforderung greift. Die Kontrollbehörden der Mitgliedstaaten haben wiederum bis zum 21. August 2027 Zeit, technisch in der Lage zu sein, diese Informationen zu akzeptieren und zu verarbeiten. Die vollständige Umsetzungsbereitschaft auf Behördenseite ist somit noch ein zukünftiger Meilenstein, keine bereits vollzogene Tatsache.
Was das für die tägliche Praxis bedeutet
Für selbstständige Fahrer ist das keine abstrakte Randnotiz. Verlangt ein Kontrolleur ein Dokument, das für das jeweilige Land nicht in Anhang I Teil B aufgeführt ist, reicht ein Tablet mit eFTI-Plattform nicht aus; die klassische Papier- oder PDF-Kopie bleibt dann die sichere Lösung.
Für Disponenten, die grenzüberschreitende Sendungsunterlagen zusammenstellen, besteht die praktische Aufgabe darin, pro Route zu prüfen, ob die relevante nationale Anforderung des Ziellandes (eine bestimmte Beförderungsgenehmigung, eine nationale Frachtbriefvariante, ein Kabotagenachweis) tatsächlich in der aktuellen konsolidierten Fassung von Anhang I enthalten ist. Zwei Nachbarländer können hier stark voneinander abweichen, da Meldung und Konsolidierung im jeweils eigenen nationalen Tempo erfolgen.
Für Zoll- und Compliance-Mitarbeiter dient Anhang I als maßgebliche Referenz bei Prüfungen. Sich bei einer Anforderung, die (noch) nicht gelistet ist, auf eine eFTI-Plattform zu verlassen, bietet im Streitfall keine Rechtssicherheit, selbst wenn die Plattform selbst zertifiziert und technisch einwandfrei ist.
Ihr nächster Schritt
Prüfen Sie, bevor Sie annehmen, dass ein nationales Dokument digital über eFTI abgewickelt werden kann, auf EUR-Lex die aktuelle konsolidierte Fassung von Anhang I für jedes Land, in dem Ihre Flotte tatsächlich fährt, und stellen Sie sicher, dass die konkrete nationale Anforderung, auf die Sie sich stützen, in Teil B aufgeführt ist. Ist das nicht der Fall, halten Sie das klassische Format bereit, bis ein künftiger delegierter Rechtsakt sie ergänzt.
Quellen
Häufig gestellte Fragen
Was ist Anhang I der eFTI-Verordnung?
Anhang I listet die konkreten "regulatorischen Informationsanforderungen" auf, die unter den eFTI-Rahmen fallen. Teil A enthält EU-Rechtsakte, Teil B nationale Anforderungen, die Mitgliedstaaten der Europäischen Kommission förmlich gemeldet haben. Nur gelistete Anforderungen können bei einer offiziellen Kontrolle über eine zertifizierte eFTI-Plattform erfüllt werden.
Was ändert die Delegierte Verordnung (EU) 2024/2025?
Sie aktualisiert Teil B von Anhang I mit nationalen Anforderungen, die Mitgliedstaaten nach früheren Konsolidierungen gemeldet haben. Für Unternehmen entstehen keine neuen Pflichten; die Aktualisierung hält lediglich die offizielle Liste digital einreichbarer nationaler Dokumente aktuell.
Seit wann gilt die eFTI-Verordnung?
Die eFTI-Verordnung gilt seit dem 21. August 2024 vollständig, sodass Transportunternehmen seitdem das Recht haben, regulatorische Informationen elektronisch bereitzustellen, wo eine gelistete Anforderung greift. Kontrollbehörden der Mitgliedstaaten haben bis zum 21. August 2027 Zeit, technisch bereit zu sein, diese zu akzeptieren.
Wie prüfe ich, ob ein nationales Dokument eFTI-fähig ist?
Prüfen Sie die aktuelle konsolidierte Fassung von Anhang I auf EUR-Lex für den betreffenden Mitgliedstaat und stellen Sie sicher, dass Ihr Dokumenttyp in Teil B aufgeführt ist. Ist das nicht der Fall, halten Sie die klassische Papier- oder PDF-Version bereit, da die digitale Einreichung für diese Anforderung noch keine Rechtsgültigkeit hat.
Quelldokument: eFTI Annex I amendment — Delegated Regulation (EU) 2024/2025 →