Regulierungs-Update · Teil 8 von 3 dieser Serie
Wöchentliche Erklärung neuer und geänderter Transport- und Logistikvorschriften in der EU, basierend auf unserem Dokumentenarchiv.
eFTI-Datensatz: Was die Delegierte Verordnung (EU) 2024/2024 wirklich regelt
12. August 2026 · EN · NL · DE · FR
Warum das jetzt wichtig ist
Für viele in Transport und Logistik klingt "eFTI" noch nach einer fernen EU-Abkürzung. Das ist es nicht mehr. Die Uhr läuft: Ab dem 21. August 2027 müssen zuständige Behörden in der gesamten EU elektronische Frachtinformationen akzeptieren, statt auf Papierdokumenten zu bestehen. Was an diesem Datum konkret akzeptiert wird, legt bereits heute die Delegierte Verordnung (EU) 2024/2024 fest, die den gemeinsamen eFTI-Datensatz definiert. Wenn Ihre CMR-, ADR- oder Abfalltransportpapiere nicht auf diesen Datensatz abgebildet werden, kann keine App und keine Plattform sie für Sie "eFTI-tauglich" machen.
Die Regel: Artikel 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2024/2024
Die Delegierte Verordnung (EU) 2024/2024 ergänzt die eFTI-Verordnung (EU) 2020/1056 und erfüllt damit den Auftrag, den die Kommission über Artikel 7 dieser Verordnung erhalten hat: im Detail festzulegen, welche Datenelemente Unternehmen elektronisch mit Vollzugsbehörden austauschen dürfen.
Artikel 2 der delegierten Verordnung legt den gemeinsamen eFTI-Datensatz selbst fest: einen EU-weiten Katalog von Datenelementen, aufgeführt im Anhang, der jede Information abdeckt, die Transport-, Logistik- und Zollrecht heute bereits auf Papier verlangen, von Angaben im CMR-Frachtbrief bis zu Gefahrgutinformationen und Meldungen zur Abfallverbringung.
Artikel 3 unterteilt diesen Katalog anschließend in Datensubsets. Jedes Subset entspricht einer bestimmten rechtlichen Anforderung aus Anhang I der Verordnung (EU) 2020/1056, etwa dem CMR-Frachtbrief, dem ADR/RID-Beförderungspapier für Gefahrgut oder einer Abfallverbringungsmeldung. Ein Fahrer, der Gefahrgut transportiert, muss also nicht den vollständigen eFTI-Datensatz vorlegen, sondern nur das Subset, das zum ADR/RID-Dokument gehört.
Genau das wird oft missverstanden: Die Delegierte Verordnung 2024/2024 erfindet keine neuen Daten, die gesammelt werden müssen. Sie übersetzt bereits bestehende Pflichten aus der Fachgesetzgebung in eine standardisierte, maschinenlesbare Struktur, damit dieselben Informationen elektronisch statt auf Papier reisen können.
Was das in der Praxis bedeutet
Für selbstständige Fahrer ändert sich nichts an den Informationen, die mitgeführt werden müssen, nur daran, wie diese künftig vorgelegt werden können. Sobald Ihre Transportmanagement- oder Proof-of-Delivery-Plattform ihre Felder auf die eFTI-Datenelemente und Subsets aus dem Anhang der Verordnung 2024/2024 abbildet, kann dieselbe Frachtinformation, die Sie ohnehin schon erfassen, grundsätzlich eine elektronische Straßenkontrolle bestehen.
Für Disponenten liegt die praktische Aufgabe vorgelagert: Prüfen Sie, ob die Software, mit der Sie CMR-Frachtbriefe, Gefahrgutdokumente oder Abfalltransportpapiere erstellen, den Export im eFTI-Subsetformat unterstützt oder nur ein eigenes PDF- oder Portalformat liefert.
Für Zoll- und Compliance-Mitarbeiter ist die Subset-Struktur der nützlichste Teil: Sie zeigt genau, welche Felder ein Kontrolleur bei einer bestimmten Transportart erwartet, da jedes Subset eins-zu-eins an eine bestehende Dokumentenpflicht gekoppelt ist, nicht an ein generisches "eFTI-Formular".
Ihr nächster Schritt
Stellen Sie Ihrem Transportsoftware- oder Proof-of-Delivery-Anbieter eine direkte Frage: Exportiert die Plattform Frachtdaten in der Struktur, die im Anhang der Delegierten Verordnung (EU) 2024/2024 festgelegt ist, aufgeschlüsselt nach Datensubset, oder nur in einem eigenen internen Format? Da die Annahmepflicht der Behörden ab dem 21. August 2027 nur noch etwas mehr als ein Jahr entfernt ist, entscheidet diese Antwort, wie viel Integrationsarbeit noch vor Ihnen liegt.
Quellen
Häufig gestellte Fragen
Was regelt die Delegierte Verordnung (EU) 2024/2024 genau?
Sie legt den gemeinsamen eFTI-Datensatz und die Datensubsets im Rahmen der eFTI-Verordnung (EU) 2020/1056 fest. Artikel 2 enthält den vollständigen Katalog der Datenelemente, die Unternehmen elektronisch mit Behörden austauschen dürfen, Artikel 3 unterteilt diesen Katalog in Subsets, die an konkrete Dokumentenpflichten wie den CMR-Frachtbrief oder das ADR-Dokument gekoppelt sind.
Schafft der gemeinsame eFTI-Datensatz neue Meldepflichten für Transportunternehmen?
Nein. Es kommen keine neuen Informationspflichten hinzu. Die Verordnung übernimmt bestehende Datenanforderungen aus der Fachgesetzgebung in Anhang I der Verordnung (EU) 2020/1056, etwa CMR-, ADR/RID- oder Abfallverbringungsregeln, und übersetzt sie in eine standardisierte elektronische Struktur, damit dieselben Informationen digital statt auf Papier ausgetauscht werden können.
Was ist der Unterschied zwischen dem eFTI-Datensatz und den eFTI-Datensubsets?
Der gemeinsame Datensatz (Artikel 2) ist der vollständige, EU-weite Katalog aller möglichen Datenelemente. Datensubsets (Artikel 3) sind die relevanten Ausschnitte dieses Katalogs, gebunden an eine konkrete rechtliche Anforderung, etwa ein Gefahrgut-Beförderungspapier. Unternehmen müssen nur das zu ihrem Dokument passende Subset liefern, nicht den gesamten Datensatz.
Ab wann müssen Behörden eFTI-Daten statt Papier akzeptieren?
Nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/1056 müssen zuständige Behörden in der gesamten EU ab dem 21. August 2027 elektronisch bereitgestellte Informationen akzeptieren, die nach dem gemeinsamen eFTI-Datensatz strukturiert sind. Diese Frist liegt jetzt nur noch etwas mehr als ein Jahr entfernt.
Quelldokument: eFTI common data set — Delegated Regulation (EU) 2024/2024 →