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Übereinkommen

CMNI Budapest Convention (2001)

12. Juli 2026 · EN · NL · DE · FR

Zusammenfassung

Das Budapester Übereinkommen (CMNI, 2001) regelt den Vertrag über die Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt. Es umfasst die Beförderungsurkunde, das Haftungsregime des Frachtführers einschließlich nautischen Verschuldens sowie die Reklamationsfristen für Binnenschiffstransporte auf europäischen Flüssen und Kanälen wie Rhein und Donau.

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Häufig gestellte Fragen

Was ist das Budapester Übereinkommen (CMNI)?

Das Budapester Übereinkommen (CMNI, 2001) regelt den Vertrag über die Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt. Es enthält Regelungen zur Beförderungsurkunde, zur Haftung des Frachtführers und zu Reklamationsfristen und bildet damit einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Binnenschiffstransport in Europa.

Für welche Transporte gilt die CMNI?

Die CMNI gilt für Verträge über die Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt, etwa auf europäischen Flüssen und Kanälen wie Rhein und Donau. Sie ist das zentrale Referenzinstrument für Beförderungsverträge in der europäischen Binnenschifffahrt.

Wie regelt die CMNI die Haftung des Frachtführers?

Die CMNI sieht ein Haftungsregime für den Frachtführer vor, einschließlich besonderer Haftungsbefreiungen bei nautischem Verschulden. Das bedeutet, dass der Frachtführer unter bestimmten Umständen bei navigationsbedingten Fehlern von der Haftung befreit werden kann, anders als in anderen Verkehrsträgern üblich.

Was regelt die CMNI zu Reklamationsfristen und Beförderungsurkunde?

Das Übereinkommen behandelt die im Binnenschiffstransport verwendete Beförderungsurkunde und legt Reklamationsfristen fest, innerhalb derer Beteiligte Beanstandungen zum Transport erheben müssen. Dies schafft Klarheit über Dokumentationspflichten und Fristen für Streitfälle.

Offizielle Quellen