CMR Convention (1956)
12. Juli 2026 · EN · NL · DE · FR
Zusammenfassung
Das CMR-Übereinkommen (Genf, 1956) regelt den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr. Es standardisiert den Frachtbrief, legt die Haftung des Frachtführers zwischen Übernahme und Ablieferung fest (mit einer Entschädigungsgrenze je Kilogramm) und bestimmt strenge Reklamations- und Verjährungsfristen. Es gilt automatisch, sobald Übernahme- und Ablieferungsort in zwei verschiedenen Staaten liegen, von denen mindestens einer Vertragspartei ist.
Häufig gestellte Fragen
Was ist das CMR-Übereinkommen?
Das CMR-Übereinkommen wurde 1956 in Genf unterzeichnet und bildet den internationalen Rechtsrahmen für den Beförderungsvertrag im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr. Es standardisiert den Frachtbrief, legt die Haftung des Frachtführers zwischen Übernahme und Ablieferung fest und bestimmt eine Entschädigungsgrenze pro Kilogramm sowie strenge Reklamations- und Verjährungsfristen.
Wann gilt das CMR-Übereinkommen für einen Transport?
Das Übereinkommen gilt automatisch, sobald Übernahme- und Ablieferungsort in zwei verschiedenen Staaten liegen, von denen mindestens einer Vertragspartei der CMR ist. Dies gilt unabhängig davon, was im Beförderungsvertrag selbst vereinbart wurde, sodass die Parteien die Anwendung nicht einfach vertraglich ausschließen können.
Welche Hauptpflichten hat der Frachtführer nach CMR?
Der Frachtführer haftet für Verlust, Beschädigung oder Verspätung der Güter zwischen der Übernahme und der Ablieferung. Die Entschädigung für solche Schäden ist auf einen festen Betrag pro Kilogramm Bruttogewicht begrenzt. Zudem standardisiert das Übereinkommen den Frachtbrief, mit dem die Sendung dokumentiert wird.
Können die Parteien die CMR-Regeln vertraglich abändern?
Nein. Das Übereinkommen gilt automatisch aufgrund geografischer Bedingungen, also wenn Übernahme- und Ablieferungsort in zwei verschiedenen Staaten liegen und mindestens einer Vertragspartei ist. Die Bestimmungen des Übereinkommens haben Vorrang vor abweichenden Vertragsklauseln, sodass die Kernregeln zu Haftung und Fristen nicht ausgeschlossen werden können.
Offizielle Quellen
- Official text EN (UNECE, PDF) ↗ · unece.org
- Texte officiel FR (UNECE, PDF) ↗ · unece.org
- Ratification status (UN Treaty Collection) ↗ · treaties.un.org