CMR Convention (1956)
12. Juli 2026 · EN · NL · DE · FR
Zusammenfassung
Das CMR-Übereinkommen (Genf, 1956) regelt den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr. Es standardisiert den Frachtbrief, legt die Haftung des Frachtführers zwischen Übernahme und Ablieferung fest (mit einer Entschädigungsgrenze je Kilogramm) und bestimmt strenge Reklamations- und Verjährungsfristen. Es gilt automatisch, sobald Übernahme- und Ablieferungsort in zwei verschiedenen Staaten liegen, von denen mindestens einer Vertragspartei ist.
Offizielle Quelle: unece.org