eFTI Annex I amendment — Delegated Regulation (EU) 2024/2025
12. Juli 2026 · EN · NL · DE · FR
Zusammenfassung
Aktualisiert Anhang I Teil B der eFTI-Verordnung: die Liste der von den Mitgliedstaaten notifizierten nationalen Anforderungen an Beförderungsinformationen. Legt fest, welche nationalen Pflichten unter das elektronische Akzeptanzregime fallen.
Häufig gestellte Fragen
Was ändert die Delegierte Verordnung (EU) 2024/2025 konkret?
Sie aktualisiert Anhang I Teil B der eFTI-Verordnung, also die Liste der von den Mitgliedstaaten notifizierten nationalen Anforderungen an Beförderungsinformationen. Damit wird festgehalten, welche nationalen Vorschriften derzeit im eFTI-Rahmen anerkannt werden müssen.
Was ist Anhang I Teil B der eFTI-Verordnung?
Das ist der Teil der eFTI-Verordnung mit der offiziellen Liste nationaler Informationsanforderungen im Güterverkehr, die die Mitgliedstaaten der Kommission gemeldet haben. Diese Liste legt fest, welche Pflichten unter die elektronischen Akzeptanzregeln fallen.
Warum ist diese Aktualisierung für Transportunternehmen und Behörden wichtig?
Sie legt fest, welche konkreten nationalen Pflichten zu Beförderungsinformationen unter das elektronische Akzeptanzregime von eFTI fallen. Das bestimmt, welche Dokumente Behörden in elektronischer Form akzeptieren müssen, wenn Unternehmen eFTI-konforme Systeme nutzen.
Entstehen durch diese Verordnung neue Pflichten für Unternehmen?
Nein, es entstehen keine neuen materiellen Pflichten. Die notifizierte Liste bestehender nationaler Anforderungen wird lediglich aktualisiert, damit die elektronischen Akzeptanzregeln der eFTI-Verordnung korrekt auf die aktuellen nationalen Vorschriften angewendet werden.
Offizielle Quellen
- Official source ↗ · eur-lex.europa.eu